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Spenden an die Evangelische Brüdergemeinde Korntal

Wir freuen uns über Ihre allgemeine Spende oder speziell für Arbeitsbereiche, z.B.:

  • Jugendarbeit (TimC) für Teens, Jugendliche und Junge Erwachsene
  • Oase am Weg
  • Orientierungsjahr
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Café am Türmle
  • Israelladen
  • Livestream Gottesdienst

Bitte geben Sie im Verwendungszweck an, für welchen Arbeitsbereich Sie spenden möchten.

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei der Evang. Brüdergemeinde Korntal und ihrer nichtrechtsfähigen Stiftung für den Brüdergemeinde-Beitrag und für Spenden für Gemeindearbeit, Gemeindezentrum sowie diakonische Arbeit der Brüdergemeinde usw.

(Stand November 2007)

Vorbemerkung

Am 21.9.2007 verabschiedete der Bundesrat das ‚Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements’, das Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zum Inhalt hat und das das Ziel verfolgt, ‚die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern’.

Das von der Evang. Brüdergemeinde Korntal im Oktober 2006 aufgelegte Merkblatt steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Brüdergemeinde-Beitrag, Spenden für Gemeinde- arbeit, Gemeindehaus, diakonische Arbeit der Evang. Brüdergemeinde usw. verliert damit seine Gültigkeit, da alle Spenden, die ab 1. Januar 2007 getätigt wurden und werden, nach den neuen Gesetzesvorgaben behandelt werden. Nach diesen entfällt die seitherige Unterscheidung der Zwecke hinsichtlich der Spendenabzüge von 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte; der Spendenabzug beträgt einheitlich 20 %.

Ebenso entfällt ab 1. Januar 2007 der pauschale Abzugsbetrag von 20.450 Euro für Spenden an Stiftungen.

Wie sehen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten seit 1.1.2007 nun konkret aus?

1. Brüdergemeindebeitrag

1.1 In Korntal wohnende Brüdergemeindeglieder

können ihren Beitrag als Kirchensteuer geltend machen (bis zum maximalen Betrag, der als Kirchensteuer fällig geworden wäre).

Der die Kirchensteuer übersteigende Betrag und sonstige Spenden an die Brüdergemeinde oder die Brüdergemeinde-Diakonie können bis maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden.

1.2 Außerhalb Korntals wohnende Brüdergemeindeglieder

können ihren Brüdergemeindebeitrag und ihre Spenden an die Brüdergemeinde oder die Brüdergemeinde-Diakonie bis zu maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte geltend machen.

2. Spenden an die Evang. Brüdergemeinde und/oder Spenden an die Diakonie der Evang. Brüdergemeinde Korntal gGmbH (Brüdergemeinde-Diakonie)

Spenden, die Sie der Brüdergemeinde z. B. für das neue Gemeindezentrum oder die allgemeine Arbeit der Brüdergemeinde zukommen lassen, sind zusammen mit Spenden, die Sie der Diakonie gGmbH z. B. für die Arbeit im Altenzentrum oder in den Kindergärten oder in den Kinderheimen usw. zukommen lassen, bis zu insgesamt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig.

3. Spenden an die Stiftung der Evang. Brüdergemeinde Korntal

Spenden, die Sie für die Arbeit der Brüdergemeinde oder der Brüdergemeinde-Diakonie und/oder der Stiftung direkt für deren satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung stellen, sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar.

WICHTIG:
Für die Summe aller Ihrer Spenden beträgt die Höchstgrenze für den Spendenabzug maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Der bisherige zusätzliche Abzugsbetrag für Spenden an Stiftungen in Höhe von 20.450 Euro entfällt. Dafür können künftig Spenden, sofern sie wegen der Höchstgrenze in einem Jahr nicht abzugsfähig sind, unbegrenzt in nachfolgende Jahre vorgetragen werden.

Für das Jahr 2007 kann ggf. auch noch das bisherige Spendenrecht angewandt werden.

Zuwendungen in das Grundstockvermögen der Stiftung der Evang. Brüdergemeinde Korntal

Zustiftungen (auch nach dem ersten Gründungsjahr) und Zuwendungen in das Grundstockvermögen der Brüdergemeinde-Stiftung sind bis zu einer Höhe von einer Million Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

Erbschaften und Schenkungen

Werden Erbschaften oder Schenkungen innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb des Kapitals einer Stiftung, z. B der Brüdergemeinde-Stiftung, zugewiesen, so erlischt rückwirkend die Erbschafts- und Schenkungssteuer für dieses Vermögen.

Hinweis: Für die Beratung in diesen steuerlichen Fragen setzen Sie sich am besten mit Ihrem Steuerberater oder einem Notar in Verbindung.

Spendenkonten

Korntaler Weihnachtsgabe 2024
KSK Ludwigsburg
IBAN: DE51 6045 0050 0009 9360 03
SWIFT: SOLADES1LBG
Vermerk: Korntaler Weihnachtsgabe 2024 Projekt Nr:

Scan2bank Bezahlcode

Ev. Brüdergemeinde Korntal
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE39 6045 0050 0009 9560 07
SWIFT: SOLADES1LBG
Vermerk: Spende

Scan2bank Bezahlcode

Stiftung der Ev. Brüdergemeinde Korntal
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE85 6045 0050 0000 0680 66
SWIFT: SOLADES1LBG
Vermerk: Spende

Scan2bank Bezahlcode

Ihr Ansprechpartner

Hadi Falk

Hadi Falk

Stellv. Geschäftsführer
+49 711 83987860‬

Spenden das Orientierungsjahr

Unser Orientierungsjahr freut sich über Ihre Spende

Ev. Brüdergemeinde Korntal
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE39 6045 0050 0009 9560 07
SWIFT: SOLADES1LBG
Vermerk: Orientierungsjahr

Scan2bank Bezahlcode

Ihr Ansprechpartner

Andy Messner

Andy Messner

Leiter Orientierungsjahr
+49 711 839878 30

Spenden an die Brüdergemeinde-Missionare weltweit

Unsere BG-Mitglieder weltweit freuen sich darüber, wenn Sie sie mit Spenden unterstützen können.

Mehr Informationen zur Arbeit unserer BG-Mitglieder weltweit

Missionskonto der Ev. Brüdergemeinde Korntal
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE82 6045 0050 0009 9369 00
SWIFT: SOLADES1LBG
Vermerk: Mission

Scan2bank Bezahlcode

Ihr Ansprechpartner

Reinhold Frasch

Reinhold Frasch

Gemeindepastor, stellv. geistlicher Vorsteher