Der Brüdergemeinderat hat beschlossen, dass am Sonntag, den 15.11.2020 der neue Brüdergemeinderat für die Dauer von sechs Jahren gewählt wird.
Alle Vollmitglieder der Ev. Brüdergemeinde Korntal sind wahl-/stimmberechtigt und wählbar. Im Übrigen gelten zur Wählbarkeit die weiteren Ausführungen der Wahlordnung.
Alle wahlberechtigten Mitglieder werden in einer Wählerliste aufgeführt, die zur Einsicht im Verwaltungsamt aufgelegt wird. Über Beanstandungen zur Wählerliste, soweit es sich nicht um offensichtliche Fehler handelt, die vom Wahlausschuss korrigiert werden, entscheidet der Brüdergemeinderat.
Mitglieder, die sich zur Wahl stellen wollen, müssen von mindestens zehn Mitgliedern unterstützt werden, d.h. jeder Wahlvorschlag muss von zehn (anderen) wahlberechtigten Mitgliedern unterzeichnet werden. Die Wahlvorschläge werden bei dem vom Brüdergemeinderat berufenen Wahlausschuss, bestehend aus Hadi Falk, Reinhold Frasch und Simeon Tank (Stellvertreter: Wolfgang Lorenz, Dorothea Messner und Joas Volz), eingereicht und geprüft.
Jeder Wahlberechtigte hat zehn Stimmen und kann diese auf die Kandidaten verteilen; Stimmenhäufung (kumulieren) ist nicht zulässig; nicht gegebene Stimmen verfallen.
Die Wahlunterlagen (Anschreiben, Informationen, Stimmzettel mit Hinweisen zur Wahl und Briefwahlunterlagen) gehen den Wahlberechtigten mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag zu.
Am Donnerstag, den 05.11.2020 bekommen die Mitglieder die Möglichkeit, die Kandidatinnen / Kandidaten kennenzulernen.
Der Brüdergemeinderat leitet die Brüdergemeinde nach der Brüdergemeindeordnung (Grundordnung) und den Beschlüssen der Brüdergemeindeversammlung. Er führt die laufenden Geschäfte, beruft – soweit das nicht der Brüdergemeindeversammlung oder anderen Organen vorbehalten ist – in den Dienst der Brüdergemeinde und ihre Werke, bereitet die Brüdergemeindeversammlungen vor, verwaltet das Brüdergemeindevermögen und ist befugt, darüber zu verfügen.
Bitte gehen Sie ins Gebet und machen sich bereits heute Gedanken, ob Sie bereit sind, sich zur Wahl als Brüdergemeinderat berufen zu lassen – oder sprechen Sie andere darauf an und nehmen Sie Ihre Verantwortung zur Besetzung des neuen Brüdergemeinderats durch Teilnahme an der Wahl im November wahr.
Bei Fragen zu Amt und Aufgabe als Brüdergemeinderat gehen Sie auf einen der Brüdergemeinderäte zu.
Wahlvorschläge müssen bis zum 25.10.2020, bei Wahlleiter Hadi Falk, Verwaltungsamt der Evangelischen Brüdergemeinde, Saalplatz 1, eingegangen sein.
Für das Vorschlagsverfahren gibt es ein Dokument, das wir HIER hinterlegt haben.
Der Wahlausschuss