Die meistgestellten Fragen rund um die Evang. Brüdergemeinde
Die Evang. Brüdergemeinde Korntal hat mit Ihrer Gründung im Jahr 1819 von König Wilhelm I von Württemberg das Privileg erhalten, eine selbstständige „bürgerlich-religiöse Gemeinschaft“ zu sein. Als eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts ist sie zugleich von Anfang an mit der Württembergischen Landeskirche durch Vereinbarungen verbunden. Die meisten Mitglieder der Brüdergemeinde haben eine Doppelmitgliedschaft: eine aktive Mitgliedschaft in der Brüdergemeinde, aber auch eine sog. ruhende Mitgliedschaft in der Landeskirche. Es bedarf also keines Austritts aus der Landeskirche um in der Brüdergemeinde Mitglied zu werden.
Daneben haben in Brüdergemeinde auch eine Reihe von Mitgliedern ihre geistliche Heimat gefunden, die bisher in anderen Freikirchen zuhause waren und darum nur die Mitgliedschaft in der Brüdergemeinde angenommen haben.
Die Brüdergemeinde hat also eine Mittelstellung zwischen einer landeskirchlichen Kirchengemeinde und und einer Freikirchlichen Gemeinde inne.
Am 28. Februar 1817 reichte der Gemeindegründer Gottlieb Wilhelm Hoffmann am Königshof in Stuttgart das Ersuchen zur Gründung einer religiös selbstständigen Gemeinde ein. Im Jahr 1818 wurde Hoffmann von der Regierung aufgefordert, das Glaubensbekenntnis der zu gründenden Gemeinde vorzulegen. Hoffmann übergab daraufhin das Augsburger Bekenntnis (CA) von 1530, allerdings mit einigen Weglassungen und Zusätzen.
Bei den meisten der 30 Artikel der CA werden die, die anders lehren „verdammt“. Die Korntaler Fassung ließ diese Verdammungsurteile weg mit der Begründung, dass aller Religionshass verabscheut wird. Vielmehr sollen sich die Kinder Gottes, egal welcher geistlichen Prägung, gegenseitig als Brüder und Schwestern anerkennen.
Ein wichtiger Zusatz aus damaliger Zeit betraf den CA-Artikel XVI. Dort wird den Christen erlaubt, Eide gegenüber der Obrigkeit abzulegen. Die Korntaler Gründer aber waren der Meinung, dass es nach Matth. 5,34-37 und Jak 5,12 den Christen verboten sei einen Eid zu leisten; sie seien aufgrund der Wahrhaftigkeit Christi jederzeit der Wahrheit verpflichtet. Daher erhielten die Mitglieder der neuen Gemeinde das Privileg keinen „körperlichen Eid“ ablegen zu müssen.
Das „Heilige Korntal“ ist seit der Gründung des Ortes durch die Mitglieder der Evang. Brüdergemeinde ein stehender Begriff. Nicht etwa, weil die Menschen, die hier siedelten, besser oder „heiliger“ sein wollten als andere. „Mit Ernst Christ sein“, diesen Wunsch Martin Luthers hatten sich die Gründer Korntals auf die Fahnen geschrieben. Der Glaube sollte kein Lippenbekenntnis sein, sondern auf einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus und auf dem Vertrauen auf sein Wort gründen. Rolf Scheffbuch schreibt darüber:
Am 7. November 1819 predigte Pfarrer Friederich bei der Saalweihe über das Bibelwort: „Sie sollen mir ein Heiligtum machen, dass ich unter ihnen wohne“ (2. Mose 25,8). Das war der Beginn von „Heiligs Korntal“! Gottes Gegenwart sollte hier sein, wo an Stelle des fruchtbaren Lößlehmbodens des Strohgäus nur schwere Tonböden des Gipskeuper waren! Gottes Gegenwart hier-nicht im fernen Jerusalem! Gottes Gegenwart nicht in den erträumten „heiligen Gefilden“, da „überall die Fußstapfen heiliger Männer und Knechte Gottes, ja die Fußstapfen des Sohnes Gottes, des Jehovah, des Gottes Israels“ zu finden sind. Sondern in Korntal bei dem Häuflein der über alle Ohren verschuldeten neuen Ansiedler.
Das Gute behaltet; Rolf Scheffbuch 2001
Die Evang. Brüdergemeinde war und ist von ihrem Anfang an ein Zusammenschluss von Menschen, die bewusst im Glauben an Jesus Christus leben wollen. In der Bibel wird für das Leben in der Gemeinde Jesu das anschauliche Bild von einem menschlichen Organismus verwendet. Dabei bildet Jesus Christus den Kopf des Körpers und damit die Schaltzentrale, die Menschen, die zu ihm und seiner Gemeinde gehören stellen die einzelnen Körperglieder dar. Jedes unterschiedlich begabt, aber jedes unverzichtbar (1Kor 12,12ff).
Daher wird man in der Evang. Brüdergemeinde weder durch Geburt noch durch Taufe Mitglied. Christen, die sich mit Jesus verbunden wissen und in seiner Nachfolge leben wenden sich an die Gemeindeleitung mit der Bitte in die Gemeinde aufgenommen zu werden. Nach einem Gespräch mit einem der beiden Vorsteher wird der Versammlung aller Mitglieder (Brüdergemeindeversammlung) die Aufnahme vorgeschlagen und diese entscheidet darüber.
Die offizielle Aufnahme in die Brüdergemeinde geschieht einmal jährlich bei einer Brüdergemeindeversammlung Ende November. In den letzten Jahren sind pro Jahr zwischen 20 und 50 Personen in die Gemeinde eingetreten
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